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  • GFG Finanz GmbH - Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 26, 55130 Mainz, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB41260 MAINZ
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 26
55130 Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 26, 55130 Mainz DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
04.01.2008
Gelöscht am:
2014-11-24

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
100.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Mainz

GFG Finanz GmbH Firmenbeschreibung

GFG Finanz GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB41260 MAINZ. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 04.01.2008 registriert. Die Firma kann schriftlich über Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 26 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 24.11.2014 Löschung
    • HRB *:GFG Finanz GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße *, * Mainz.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BFS finance GmbH am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
    • 13.11.2014 Veränderung
      • HRB *:GFG Finanz GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße *, * Mainz.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der BFS finance GmbH mit Sitz in Verl (Amtsgericht Gütersloh - HRB *) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 03.04.2014 Veränderung
      • GFG Finanz GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße *, * Mainz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Burr, Kai Eduard Viktor, Freiburg im Breisgau, **.*.*.
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